KLEINBAUGESUCH – Baugesuche und Baubewilligungen im Kanton Solothurn
KLEINBAUGESUCH von Leon Heutschi, Zeichner FA EFZ, erstellt und reicht Baugesuche für Klein- und
mittlere Bauvorhaben im Kanton Solothurn ein. Wer sein Projekt selber baut oder bereits einen
Teil erledigt hat, kann das gesamte Baubewilligungsverfahren delegieren:
Planerstellung, Abstimmung mit der Gemeinde und Einreichung über das kantonale
Portal eBauSO. Abgerechnet wird zu Fixpreisen pro Position, die Offerte ist
kostenlos und liegt innert 24 Stunden vor.
Leistungen
- Komplette Baueingabe – Von der Abstimmung mit der Gemeinde über die Planerstellung bis zur vollständigen Einreichung des Baugesuchs – alles aus einer Hand.
- Teileingabe – Sie haben bereits einen Teil selbst erledigt? Ich übernehme nahtlos genau die fehlenden Unterlagen und reiche ein.
- Grundstücksanalyse – Baurechtliche Abklärung vor dem Kauf- oder Bauentscheid: Ausnützungsziffer, Grenzabstände, Zonenvorschriften – kompakt im Bericht.
So läuft es ab
- Anfrage stellen – Sie schildern Ihr Projekt über das Formular – kostenlos und unverbindlich. Handskizzen, Fotos oder Produktmasse genügen.
- Offerte erhalten – Sie erhalten innert 24 Stunden eine klare Offerte mit Fixpreis pro Position und eine erste baurechtliche Einschätzung.
- Ich erstelle die Unterlagen – Nach Auftragserteilung zeichne ich die erforderlichen Pläne, fülle die Formulare aus und stimme offene Punkte mit der Gemeinde ab.
- Sie unterschreiben – Sie unterzeichnen das Gesuch – die gesamte übrige Abwicklung inklusive Einreichung übernehme ich.
Preise
Fixpreis pro Position. Nicht enthalten sind die Baubewilligungsgebühren der
Gemeinde und die Geometerkosten für den amtlichen Situationsplan.
- Wärmepumpe: ab CHF 950
- Pool / Teich: ab CHF 1'450
- Carport / Pergola / Terrasse: ab CHF 1'200
- Wintergarten: ab CHF 1'450
- Dachausbau / Dachstockausbau: ab CHF 1'950
- Sanierung / Wärmedämmung: ab CHF 2'200
- Gartenhaus / Geräteschuppen: ab CHF 1'200
- Velounterstand: ab CHF 1'200
- Zaun / Einfriedung: ab CHF 1'700
- Umnutzung: ab CHF 1'200
- Firmenlogo Fassade: ab CHF 1'450
- Sonstiges (z. B. Stützmauer): ab CHF 1'200
Ratgeber zum Baurecht im Kanton Solothurn
Übersicht: Brauche ich ein Baugesuch? ·
Alle Ratgeber
Häufige Fragen
- Wie definiert sich der Grenzabstand? (Kanton SO – PBG/KBV)
- Der Grenzabstand ist der Mindestabstand, den ein Gebäude zur Grundstücksgrenze einhalten muss. Im Kanton Solothurn richtet er sich nach der Kantonalen Bauverordnung (KBV) und ist abhängig von Gebäudehöhe und Zone. Quelle: Planungs- und Baugesetz (PBG) §131 ff., KBV.
- Wie weiss ich, in welcher Zone sich mein Grundstück befindet? (Kanton SO)
- Die Zonenzugehörigkeit Ihres Grundstücks ist im Zonenplan Ihrer Gemeinde ersichtlich. Im Kanton Solothurn finden Sie diese Pläne im kantonalen Geoportal oder direkt bei der Gemeindeverwaltung. Quelle: PBG §14 ff.
- Was ist die Grünflächenziffer (GFZ)? (Kanton SO – KBV)
- Die Grünflächenziffer gibt an, welcher Anteil des Grundstücks unversiegelt bleiben muss. Sie schützt Versickerung, Mikroklima und Biodiversität. Quelle: Kantonale Bauverordnung Solothurn.
- Was ist die Überbauungsziffer (ÜZ)? (Kanton SO – KBV)
- Die Überbauungsziffer legt fest, wie viel Prozent der Grundstücksfläche überbaut werden darf. Sie kontrolliert die Bebauungsdichte. Quelle: KBV Kanton Solothurn.
- Was ist die Ausnützungsziffer (AZ)? (Kanton SO – PBG)
- Die Ausnützungsziffer beschreibt das Verhältnis Geschossfläche zu Grundstücksfläche. Massgeblich für die maximal zulässige Gebäudegrösse. Quelle: Planungs- und Baugesetz Solothurn.
- Ab wann brauche ich eine Baubewilligung? (Kanton SO – KBV §3)
- Gemäss §3 der Kantonalen Bauverordnung Solothurn ist für Bauten und bauliche Anlagen ein Baugesuch einzureichen. Dazu gehören u.a. Umbauten, Anbauten, Aufbauten, Fassadenänderungen, Zweckänderungen, Heizungs- und Feuerungsanlagen, Stützmauern, Einfriedigungen über 1.20m. Quelle: KBV §3.
- Welche Bauten sind im Kanton SO bewilligungsfrei? (KBV §3ter)
- Innerhalb der Bauzone sind u.a. bewilligungsfrei: unbeheizte Bauten bis 10 m² Fläche und 2.50 m Höhe, Einfriedigungen bis 1.20 m, ungedeckte Sitzplätze, Brunnen, Sandkästen, Hochbeete, einzelne Spielgeräte, Terrainveränderungen bis 0.25 m. Quelle: KBV §3ter Kanton Solothurn.
- Wie lange dauert ein Baubewilligungsverfahren im Kanton Solothurn?
- Im Kanton Solothurn dauert ein ordentliches Verfahren ca. 2–3 Monate. Beim vereinfachten Verfahren oder Meldeverfahren (z.B. Solar/Wärmepumpe) ist es deutlich kürzer. Quelle: PBG / KBV Kanton SO.
- Brauche ich für eine Wärmepumpe eine Baubewilligung? (Kanton SO – KBV §3bis)
- Wärmepumpen vollständig im Gebäudeinnern müssen gemäss KBV §3bis nur der Baubehörde gemeldet werden (Meldeverfahren mind. 30 Tage vor Baubeginn). Aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpen sind in der Regel baubewilligungspflichtig und benötigen einen Lärmschutznachweis. Quelle: KBV §3bis Kanton Solothurn.
- Brauche ich für eine Solaranlage eine Bewilligung? (Kanton SO – KBV §3bis)
- Solaranlagen, die nach Bundesrecht keine Baubewilligung benötigen, sind im Kanton Solothurn der Baubehörde mindestens 30 Tage vor Baubeginn zu melden (Meldeverfahren). Beizulegen sind: Baubeschrieb, Situationsplan, Fassadenplan. Quelle: KBV §3bis Kanton SO.
- Was passiert bei einer Einsprache gegen mein Bauprojekt? (Kanton SO)
- Während der öffentlichen Auflage können Nachbarn Einsprache erheben. Die Beschwerdefrist beträgt im Kanton SO 10 Tage nach Zustellung des Entscheids. Anschliessend prüft die Baubehörde, evtl. erfolgt ein Vermittlungsverfahren. Quelle: KBV §2.
- Welche Unterlagen brauche ich für ein Baugesuch im Kanton SO?
- Erforderlich sind in der Regel: Situationsplan, Grundrisse, Ansichten, Schnitte, Baubeschreibung, Baukostenberechnung, ausgefülltes Baugesuchsformular. Bei Solar/Wärmepumpe zusätzlich Lärmschutznachweis. Ich stelle alle Unterlagen für Sie zusammen. Quelle: KBV Kanton SO.
- Brauche ich für eine Stützmauer eine Baubewilligung? (Kanton SO – KBV §3)
- Ja, gemäss §3 der Kantonalen Bauverordnung Solothurn sind Stützmauern baubewilligungspflichtig. Auch Einfriedigungen über 1.20 m Höhe benötigen eine Bewilligung. Quelle: KBV §3 Kanton Solothurn.
- Brauche ich für ein Gartenhaus eine Baubewilligung? (Kanton SO – KBV §3ter)
- Unbeheizte Gartenhäuser bis 10 m² überdeckte Fläche und 2.50 m Fassadenhöhe sind innerhalb der Bauzone bewilligungsfrei, sofern sie weder bewohnt noch gewerblich genutzt werden. Grössere Bauten brauchen ein Baugesuch. Quelle: KBV §3ter Kanton SO.
Kontakt
Kleinbaugesuch, Leon Heutschi
Höhenweg 4, 4710 Balsthal, Schweiz
E-Mail info@kleinbaugesuch.ch ·
Telefon 032 510 94 00
Leistungsgebiet: Kanton Solothurn
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